Sicherlich kann er das aber nicht für private zwecke. er darf ausschließlich mit den Daten aus beruflichen gründen darauf zu greifen des weiteren selbige bearbeiten bzw nutzen Ich habe es derzeit mit alle beide Datenschutzbeauftragen von Behörden nach tun, die beide Zu erkennen geben, dass man etwas zu tun gedenkt https://datenschutzberatung32985.bimmwiki.com/10234231/Überlegungen_zu_wissen_behördlicher_datenschutzbeauftragter